Ab dem 01.01.2022 wird der Rechnungszins bei Altersvorsorge- und Einkommenssicherungsprodukten von 0,9 % auf 0,25 % gesenkt. Dabei wird die private Zukunftsvorsorge immer wichtiger, da der Staat von uns allen mehr Eigenverantwortung und Initiative erwartet.
Diese Senkung hat Auswirkungen auf das Kapital der Altersvorsorge und den Beitrag der Einkommensabsicherung.
Daher lohnt es sich jetzt noch besonders in 2021 für eine Altersvorsorge oder Einkommenssicherung zu entscheiden.
Marie (25 Jahre) möchte ihr Einkommen absichern und entscheidet sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Absicherung von 1.000€ monatlich.
Wenn Marie sich bereits 2021 entscheidet, kann sie bis zum vereinbarten Endezitpunkt ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine große Summe einsparen.
Daniel (25 Jahre) möchte für sein Alter vorsorgen und entscheidet sich für eine klassische Rentenversicherung. Er zahlt über die Laufzeit von 40 Jahren monatlich 100 € ein.
Wenn Daniel sich bereits 2021 entscheidet, hat er die Chance, zum Renteneintritt über deutlich mehr Kapital zu verfügen.
Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, ist Teil der Gesamtverzinsung klassischer, kapitalbildender Renten- und Lebensversicherungen. Mit dem Rechnungszins wird bei klassischen Rentenversicherungen die garantierte Leistung oder bei Fondspolicen der Rentenfaktor ermitteln. Er wird zu Vertragsbeginn festgelegt und zählt für die gesamte Laufzeit.
Der Höchstrechnungszins betrifft aber auch weitere Versicherungssparten, so auch die Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung. Der Sparanteil hier wird auch mit dem Höchstrechnungszins verzinst.
Nein. Die gesamte Rendite einer Lebens- bzw. Rentenversicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Garantiezins + laufende Überschüsse + Schlussüberschuss + Anteil an den Bewertungsreserven.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF), wobei das BMF auf die Empfehlungen der Finanzaufsicht BaFin berücksichtigt. Der vorgegebene Höchstzinssatz von aktuell 0,9 % darf von Versicherungsunternehmen nicht überschritten werden.
Der Wert ändert sich ab dem 01.01.2022 auf 0,25 %.
Die Senkung des Garantiezinses dient dem Verbraucherschutz. Dabei wird das ziel verfolgt, dass sich Versicherungsgesellschaften mit ihren Garantieversprechen für Ihre Altersvorsorgeprodukte nicht übernehmen. Wegen einer anhaltenden Niedrigzinsphase drängt die Finanzaufsicht BaFin seit längerem auf eine Senkung.
Lebensversicher dürfen Neuverträgen Ihrer Kunden vom 1. Januar 2022 an maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 % über die gesamte Laufzeit des Vertrages garantieren. Aktuell liegt der Garantiezins bei 0,9 %
Durch den Garantiezins sind die Bereiche der Altersvorsorge und der Einkommenssicherung betroffen. Er dient in erster Linie zur Kalkulation von Garantien, zur Ermittlung der Rentenhöhe und des Risikobeitrages.
Die Beiträge und staatliche Zulagen müssen bei der Riesterrente zu 100 % garantiert werden. Diese gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie ist im Umfeld anhaltender Niedrigzinsen zunehmend problematisch, da das Geld der Sparer fast ausschließlich in kaum rentierende Anleihen investiert werden muss. Für chancenreiche Anlagen bleibt somit kein Spielraum. Für Versicherungsunternehmen ist diese Garantie mit einem Höchstrechnungszinses von 0,25 % Zins eine große Herausforderung, da sie kaum mehr erwirtschaftet werden kann.